Diakonie Mitteldeutschland

Gemeinsamer Unterricht zur Integration von Kindern mit Förderbedarf

Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung befinden sich zum großen Teil in freier Trägerschaft und übernehmen die Beschulung einer relativ großen Anzahl behinderter Kinder und Jugendlicher im Auftrag des Staates. In den vergangenen 20 Jahren lag dem Land Thüringen sehr viel daran, diese Förderschulen zu entwickeln, um Kindern und Jugendlichen eine individuell angepasste schulische Bildung bieten zu können.

Förderschulen in freier Trägerschaft haben Konzepte für den integrativen gemeinsamen Unterricht erarbeitet und besitzen Erfahrung in entsprechenden Kooperationen mit staatlichen Schulen. Rechtlich besteht die Möglichkeit für Lehrer aus freien Schulen an staatlichen Schulen über die Form von Gestellungsverträgen zu unterrichten. In der Praxis sind diese Kooperationen durch die staatliche Schulverwaltung lediglich geduldet. Die Diakonie Mitteldeutschland fordert, dass im Interesse der Rechtssicherheit und der gleichberechtigten Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft entsprechende Regelungen in das Thüringer Schulgesetz eingearbeitet werden. Integration ist gesetzlich gefordert und darf nicht dem Zufall untergeordnet sein. Die Kinder und die Eltern wollen zudem den gemeinsamen Unterricht, die Fachlehrer unserer Förderschulen bringen das sonderpädagogische Know-How mit und die Mehrzahl der Schulen, die Kooperationen mit Förderschulen in freier Trägerschaft praktizieren, beschreiben die Zusammenarbeit überaus positiv.

Das Prinzip der Wahl unter einer Vielfalt von Schulangeboten muss außerdem erhalten bleiben, darunter auch die Möglichkeit der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Schulen in freier Trägerschaft mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung müssen im Interesse aller Schüler mit Förderbedarf Teil einer vielfältigen Schullandschaft in Thüringen bleiben und dürfen nicht als „Restschule“ verstanden werden. Gemeinsamer Unterricht könnte auch in Diakonie- Förderschulen angeboten werden. Gerade dort, wo staatliche Schulstandorte geschlossen werden, können perspektivisch die sehr gut ausgebauten Förderschulen mit genutzt werden.

Die Diakonie Mitteldeutschland und die Lebenshilfe Thüringen verabschiedeten 2009 eine gemeinsame Erklärung, die an das Thüringer Kultusministerium übergeben wurde.

 
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