Diakonie Mitteldeutschland

13.07.2006 | Diakonie-Expertin in MDR-Ratgebersendung

im Studio
Seit Monaten äußert sich die Diakonie Mitteldeutschland regelmäßig zu den häufig schwierigen Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung. Am 13. Juli bot sich der Diakonie-Referentin für sozialpolitische Grundsatzfragen, Ines Nößler, die Gelegenheit, in der bekannten MDR-Ratgebersendung „Ein Fall für Escher“ im Interview mit Peter Escher auf aktuelle Fragen zum Arbeitslosengeld II und anderen staatlichen Transferleitung zu reagieren. „Wir müssen beim Arbeitslosengeld II generell zwischen zwei Bezugsgruppen unterscheiden - Menschen, die älter sind als 25 und Jugendliche unter 25 Jahren.“

Die aktuellen Veränderungen durch das Fortentwicklungsgesetz beeinträchtigen neuerdings vor allem Jugendliche auf dem Weg in die Selbständigkeit. „Auch die Beweislastumkehr ist ein großes Problem“, so Nößler im Livegespräch mit Peter Escher weiter, „Menschen, die in einer Wohnung zusammen leben, zum Beispiel auch Studentenwohngemeinschaften, müssen jetzt Beweise bringen, dass sie nicht als Bedarfsgemeinschaft zusammen leben und füreinander zu sorgen haben.“ Auf die Frage, was sie von der gesamten Hartz-IV-Gesetzgebung halte, antwortete Ines Nößler: „Der Generalverdacht des Leistungsmissbrauch durch die Hilfebedürftigen ist unfair. Das Gesetz ist unsauber gestrickt. Wir brauchen eine Politik, die wirklich Arbeitsplätze schafft.“

Pressemitteilungen der Diakonie Mitteldeutschland zum Thema Hartz IV in den letzten Monaten:

 
 
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